Es gibt verschiedene Förderprogramme der Bundesregierung durch die BAFA. Hier finden Sie die entsprechenden Links. Selbstverständlich unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare, damit Sie möglichst schnell die Förderung auf Ihrem Konto haben.
"Auf den Seiten des BAFA ist zu lesen: Änderung bei Antragstellung ab 2018
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online. Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. "